Auktionen - Bieterverfahren - Zwangsversteigerungen

  • Zwangsversteigerungen

 

Voraussetzung der Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist der Antrag eines Gläubigers, der im Besitz eines Vollstreckungstitels ist. Banken lassen sich bei der Grundschuldbestellung einen solchen Vollstreckungstitel im Wege der Beurkundung erteilen.

 

Durch Anordnung der Zwangsvollstreckung wird das Grundstück beschlagnahmt.

Die Anordnung der Zwangsversteigerung wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Mit der Beschlagnahme entsteht ein Veräußerungsverbot für die Immobilie.


  • Auktionen / Versteigerungen

 

Eine Auktion ist eine freiwillige (private) Versteigerung, die von Auktionshäusern - z.B. von der Deutschen Grundstücksauktionen AG - durchgeführt wird. Hier ist beispielsweise nach Vereinbarung auch ein telefonisches (Mit-)Bieten möglich. Die Initiative für eine Veräußerung über eine Auktion geht stets vom Eigentümer bzw. seine Beauftragten (z.B. ein Makler) aus. Beide, der Eigentümer und der Bietinteressent, schließen zuvor einen Vertrag mit dem Autionshaus ab. Die Beurkundung vor einem Notar erfolgt später zu dem in der Auktion festgestellten Kaufpreis. Durch die Gestaltung o.g. Vorverträge werden die Parteien bereits frühzeitig an das Auktionsverfahren gebunden.

 

ebay

 

Auch bei ebay sind neuerdings Angebote für Immobilien zum Kauf und zur Miete zu finden. Ein tatsächlicher Erwerb ist hier - bezogen auf Deutschland - natürlich nicht möglich, da die notarielle Form nicht eingehalten wird. Bei ebay handelt es sich nicht um Immobilienauktionen, sondern um Inserate der Anbieter.

 

  • Bieterverfahren

 

Es handelt sich um ein Verfahren zur Auslotung eines möglichen Kaufpreises. Die Kaufinteressenten bieten sich hier jeweils in der Höhe. Weder Verkäufer noch Käufer sind später verpflichtet, auch tatsächlich zu diesem Preis zu veräußern.